Mindestlöhne
European Commission Eurostat
Mindestlöhne EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländer, USA 2004 • « · « • · · β kurz gefasst Diese Ausgabe beschäftigt sich mit den nationalen monatlichen Mindestlöhnen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (MS), den Kandidatenländern (KL) und den USA. Der Mindestlohn wird von der BEVÖLKERUNG UND Regierung festgelegt, üblicherweise nach Konsultation der Sozialpartner, und hat Gesetzeskraft. Er gilt in der Regel in der jeweiligen Volkswirtschaft für alle SOZIALE ^m Arbeitnehmer und alle Berufe. Im Folgenden ist mit „Mindestlohn" der BEDINGUNGEN gesetzlich vorgeschriebene Monatslohn gemeint.Einen nationalen Mindestlohn gibt es in 18 der 25 EU-Mitgliedstaaten (in Belgien, der Tschechischen Republik, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, 10/2004 Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich) und in drei Kandidatenländern (Bulgarien, Rumänien und Türkei). Autor Anne Paternoster Hintergrundinformationen über die Methodik und Begriffsbestimmungen finden Sie in den Hinweisen zur k am Ende dieser Statistik Inhalt kurz gefasst.