Fünfter Bericht über Anforderungen und Prüfungen schwer entflammbarer Flüssigkeiten zur hydraulischen Kraftübertragung und Steuerung
Directorate-General For Translation European Commission
KOMMISSION DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN STÄNDIGER AUSSCHUSS FÜR DIE BETRIEBSSICHERHEIT UND DEN GESUNDHEITSSCHUTZ IM STEINKOHLENBERGBAU FÜNFTER BERICHT über Anforderungen und Prüfungen schwer entflammbarer Flüssigkeiten zur hydraulischen Kraftübertragung und Steuerung Luxemburg, den 15. November 1974 (Dieser Bericht ersetzt den vierten Bericht vom 26.3.1971) KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN STÄNDIGER AUSSCHUSS FÜR DIE BETRIEBSSICHERHEIT UND DEN GESUNDHEITSSCHUTZ IM STEINKOHLENBERGBAU FÜNFTER BERICHT über Anforderungen und Prüfungen schwer entflammbarer Flüssigkeiten zur hydraulischen Kraftübertragung und Steuerung Luxemburg, den 15. November 1974 (Dieser Bericht ersetzt den vierten Bericht vom 26.3.1971) INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zum Fünften Bericht 7 Vorwort zum Vierten Bericht 9 Vorwort zum Dritten Bericht H Vorwort zum Zweiten Bericht 13 15 EINLEITUNG ZUM ZWEITEN BERICHT 1. TEIL I - ALLGEMEINES7 (in bezug auf schwer entflammbare Flüssigkeiten für die Verwendung in Bergwerken, die die Anforderungen der Sechsergemeinschaft erfüllen, d.h. die Flüssigkeiten, die im Vierten Bericht behandelt wurden) 1.1. Gruppeneinteilung9 1.2. Brandtechnische Kriterien 11.3. Bergbauhygienischen1.4. Technologische Kriterien 20 2. TEIL II - ANFORDERUNGEN UND VERSUCHSBEDINGUNGEN 23 (Flüssigkeiten, die die Anforderungen der Sechsergemeinschaft erfüllen) 2.1. Zulassung5 2.2.